Internet fürs Büro
Für Betriebe und Büros in Essen und NRW zählen beim Internetanschluss vor allem genug Upload, ein sicher eingestellter Router und ein Anbieterwechsel ohne lange Pause. DSL- und Glasfasertarife finden Sie bei 1&1.


Die DSL- und Glasfaserangebote von 1&1 zeigen wir als Banner, sobald Sie im Cookie-Banner Marketing zulassen.
Zum Angebot von 1&1 ↗Bandbreite: Der Upload entscheidet
Tarife werben meist mit der Download-Geschwindigkeit. Aus einem Büro geht aber viel hinaus: Dateien in die Cloud, Datensicherungen, E-Mails mit Anhängen und Ihr eigenes Bild in Videokonferenzen. Reicht die Bandbreite nicht, werden Anrufe und Videokonferenzen langsam oder brechen ab [1].
Als Anhaltspunkt nennt Microsoft für einen Videoanruf in HD mit 720 Pixeln 1,2 Mbit/s und mit 1080 Pixeln 1,5 Mbit/s [1]. Sitzen vier Personen gleichzeitig in HD-Videokonferenzen, kommen so rund 5 Mbit/s zusammen. Rechnen Sie Sicherungen und Uploads hinzu, die nebenher laufen, und planen Sie den Upload mit Reserve.
Geschwindigkeit nachweisen
Ob der Anschluss die vereinbarten Werte liefert, prüfen Sie mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur. Für einen Nachweis führen Sie 30 Messungen an drei verschiedenen Kalendertagen durch und erhalten ein Protokoll, das Sie Ihrem Anbieter vorlegen können [2].
Bei erheblichen Abweichungen dürfen Verbraucher das Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen (§ 57 Abs. 4 TKG) [3]. Für Geschäftskunden sieht diese Vorschrift das nicht vor; dort zählt, was der Vertrag zur Geschwindigkeit regelt. Das Messprotokoll ist auch dann ein Beleg für das Gespräch mit dem Anbieter.
Router: eigene Wahl, sichere Einstellungen
Das öffentliche Netz endet am passiven Netzabschlusspunkt; das Gesetz verweist dabei auf die freie Wahl der Endgeräte (§ 73 TKG) [4]. Sie können also den Router des Anbieters nutzen oder ein eigenes Gerät, etwa wenn Sie bestimmte Funktionen für Telefonie oder VPN brauchen.
Für die Einrichtung empfiehlt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) [5]:
- das voreingestellte Passwort der Router-Oberfläche ändern, mit mindestens acht Zeichen aus Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen,
- für das WLAN ein Passwort aus mindestens 20 zusammenhanglosen Zeichen, falls der Router nicht schon ab Werk ein sicheres hat,
- automatische Updates der Router-Firmware einschalten,
- den Fernzugang von außen abschalten, solange Sie ihn nicht brauchen,
- ein Gast-Netz für Besucher und für Geräte einrichten, denen Sie weniger vertrauen.
Im Büro gehört die Kundschaft im Wartebereich ins Gast-Netz; Kasse, Drucker und Arbeitsplätze bleiben im eigenen Netz.
Feste IP-Adresse nur bei Bedarf
Eine feste öffentliche IP-Adresse brauchen Sie, wenn Dienste im Büro von außen immer unter derselben Adresse erreichbar sein müssen, etwa ein VPN-Zugang fürs Homeoffice, eine Telefonanlage oder ein Server. Fragen Sie vor dem Abschluss, ob der Tarif sie enthält oder ob sie sich dazubuchen lässt. Für E-Mail, Cloud-Dienste und Videokonferenzen ist sie nicht nötig.
Anbieterwechsel ohne lange Pause
Den Wechsel steuert der neue Anbieter. Der bisherige darf die Leitung nicht abschalten, bevor die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für den Wechsel vorliegen, und der Dienst darf höchstens einen Arbeitstag unterbrochen sein (§ 59 Abs. 1 und 2 TKG) [6]. Dauert die Unterbrechung länger, können Sie vom bisherigen Anbieter für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung verlangen (§ 59 Abs. 4 TKG) [6].
Legen Sie den Wechseltermin nicht auf einen Tag, an dem Sie den Anschluss dringend brauchen, etwa für einen Abgabetermin oder eine Kundenpräsentation.
Netzwerk im Büro prüfen lassen
Beim IT-Check vor Ort nehmen wir Ihre IT auf, auch Router, WLAN und Netzwerk, und Sie erhalten einen kurzen schriftlichen Bericht mit Empfehlungen. Der IT-Check hat einen Festpreis; die Höhe steht im Angebot.
IT-Check anfragen →Quellen
Abgerufen am 28.10.2026.
- Microsoft Learn: Netzwerkempfehlungen für Sprach- und Videoanrufe
- Bundesnetzagentur, Breitbandmessung: Nachweisverfahren Festnetz
- § 57 Abs. 4 TKG (Minderung und außerordentliche Kündigung)
- § 73 TKG (Anschluss von Endeinrichtungen)
- BSI: Sicherheitstipps für privates und öffentliches WLAN
- § 59 Abs. 1, 2 und 4 TKG (Anbieterwechsel)
Die Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.