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Rechtstexte-Check · kostenfrei
Halten Ihre Rechtstexte stand?
Die teuersten Lücken stehen nicht im Text, sondern zwischen Text und Quelltext: Ihre Website lädt einen Dienst, den die Datenschutzerklärung nicht nennt. Der Check vergleicht beides — und geht dazu die Pflichtangaben aus § 5 DDG einzeln durch.
Was geprüft wird
Geprüft wird, was Ihr Server ausliefert: die Startseite, das verlinkte Impressum und die verlinkte Datenschutzerklärung. Wir füllen keine Formulare aus, klicken nichts an und speichern keine Cookies.
Impressum (§ 5 DDG)
- Ladungsfähige Anschrift, E-Mail und zweiter Kontaktweg
- Vertretungsberechtigte Person und Registereintrag zur Rechtsform
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und berufsrechtliche Angaben
- Veraltete Normen: TMG statt DDG, RStV statt MStV
- Verweis auf die 2025 abgeschaltete EU-Streitbeilegungsplattform
Datenschutzerklärung (DSGVO)
- Verantwortlicher, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer
- Alle sieben Betroffenenrechte nach Art. 15–21 DSGVO
- Jeder eingebundene Dienst gegen den Text abgeglichen
- Auch fremde Hosts, die nur Bilder oder Schriften liefern
Cookies & Dritt-Dienste
- Cookies, die schon vor der Einwilligung gesetzt werden
- Dienste, die das Einwilligungswerkzeug nicht zurückhält
- Schriftarten von fremden Servern (LG München I, 2022)
- Zwei Einwilligungswerkzeuge, die sich gegenseitig aufheben
So läuft es ab
Adresse und Kontaktdaten eintragen, E-Mail bestätigen — mit dem Klick startet die Prüfung. Das Ergebnis erscheint sofort im Browser und als PDF.Was der Check nicht kann
Er ist eine technische Bestandsaufnahme und ersetzt keine Rechtsberatung. Er liest den ausgelieferten Quelltext, führt aber keine Skripte aus — was erst ein anderes Skript nachlädt, sieht er nicht. Und ob eine Angabe inhaltlich stimmt, prüft kein Programm.Ihre Daten
Wir bestätigen die Adresse per Link, bevor geprüft wird. Bericht und PDF werden nach 30 Tagen gelöscht; die Einwilligung zur Kontaktaufnahme ist freiwillig und widerrufbar.