Datenflat für Betrieb und Büro
Mobile Daten braucht ein Betrieb für Tablets und Laptops unterwegs, für Router an Orten ohne Festnetz und als Reserve, wenn der Büroanschluss ausfällt. Datentarife finden Sie bei 1&1.


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Zum Angebot von 1&1 ↗Datenvolumen abschätzen
Am meisten Volumen kosten Videos und Videokonferenzen. Ein Rechenbeispiel: Für eine HD-Videokonferenz mit 720 Pixeln gibt Microsoft 1,2 Mbit/s an [1]. Eine Stunde ergibt 1,2 Mbit/s × 3.600 Sekunden = 4.320 Megabit, also rund 540 Megabyte. Wer an 20 Arbeitstagen je eine Stunde unterwegs in Videokonferenzen sitzt, verbraucht dafür rund 11 Gigabyte im Monat.
Datensicherungen, App-Updates und der Abgleich mit Cloud-Speichern laufen oft unbemerkt im Hintergrund. Stellen Sie sie auf Geräten mit Datenkarte so ein, dass sie nur im WLAN laufen.
Tarif jährlich prüfen lassen
Anbieter müssen Sie beraten, welcher ihrer Tarife am besten zu Ihrer Nutzung passt, ausdrücklich auch mit Blick auf das enthaltene Datenvolumen, und Sie mindestens einmal im Jahr darüber informieren (§ 57 Abs. 3 TKG) [2]. Halten Sie diese Information gegen Ihren tatsächlichen Verbrauch der letzten Monate.
Empfang am Einsatzort prüfen
Die Karte des Mobilfunk-Monitorings im Gigabit-Grundbuch zeigt je Netzbetreiber, wie gut ein Ort mit 2G, 4G und 5G versorgt ist, und zwar im Freien [3]. In Gebäuden können Wände und moderne Wärmeschutzverglasung das Signal erheblich dämpfen [4]. Testen Sie deshalb im Lager, im Keller oder auf der Baustelle mit einem Gerät im passenden Netz, bevor Sie Router oder Tablets dort fest einplanen.
Datenkarte als Reserve für den Büroanschluss
Fällt der Festnetzanschluss aus, melden Sie die Störung dem Anbieter; er muss sie unverzüglich und unentgeltlich beseitigen. Schafft er das nicht innerhalb eines Kalendertages nach der Meldung, muss er spätestens am Folgetag mitteilen, was er unternimmt und wann die Störung voraussichtlich behoben ist; ab dem dritten Tag eines vollständigen Ausfalls steht Ihnen eine Entschädigung je Tag zu (§ 58 TKG) [5]. Das gilt für Verbraucher und ebenso für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht, wenn sie nicht ausdrücklich verzichtet haben (§ 71 Abs. 3 TKG) [6].
Die Entschädigung bringt keinen verlorenen Arbeitstag zurück. Ein Router mit Datenkarte, an den Sie im Notfall Kasse, Telefonie oder die wichtigsten Arbeitsplätze hängen, überbrückt die Zeit. Manche Router schalten bei einem Ausfall selbst auf Mobilfunk um; ob Ihrer das kann, steht in der Anleitung des Geräts.
Ein Volumen für mehrere Geräte
Prüfen Sie vor dem Abschluss in den Tarifbedingungen, ob die Datenkarte in einem Router oder als Hotspot genutzt werden darf und ob es zusätzliche SIM-Karten für Tablet oder Laptop gibt, die auf dasselbe Volumen zugreifen.
Quellen
Abgerufen am 28.10.2026.
- Microsoft Learn (Azure Communication Services): Bandbreite von Videoanrufen
- § 57 Abs. 3 TKG (Beratung zum besten Tarif)
- Gigabit-Grundbuch (Bundesnetzagentur): Mobilfunk-Monitoring
- Bundesnetzagentur: Fragen und Antworten zur Mobilfunkversorgung
- § 58 TKG (Entstörung und Entschädigung)
- § 71 TKG, Absatz 3
Rechtsberatung ist das nicht; im Einzelfall zählen Gesetz und Vertrag.